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Rehasport



Kurszeiten in Stutensee

Wochentag Uhrzeit Kursbezeichnung Trainingsstätte Adresse Information
Montag 09.15 - 10.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Montag 10.15 - 11.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Montag 11.15 - 12.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Montag 12.15 - 13.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Montag 19.00 - 19.45 "Mobility- und Faszientraining" Zenith CorpoMedic Friedrich-List-Str. 4, 76297 Stutensee-Bl.
Mittwoch 08.15 - 09.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Mittwoch 09.15 - 10.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Mittwoch 10.15 - 11.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Mittwoch 11.15 - 12.00 Allgemein Orthopädie TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl.
Mittwoch 12.15 - 13.00 "Mobility- und Faszientraining" TSG Blankenloch Mühlenweg 4a, 76297 Stutensee-Bl
Mittwoch 19.00 - 19.45 "Mobility- und Faszientraining" Zenith CorpoMedic Friedrich-List-Str. 4, 76297 Stutensee-Bl
Mittwoch 20.00 - 20.45 Allgemein Orthopädie Zenith CorpoMedic Friedrich-List-Str. 4, 76297 Stutensee-Bl
Donnerstag 08.15 - 09.00 Allgemein Orthopädie CorpoMedic Hauptstr. 137, 76297 Stutensee-Bl
Donnerstag 09.15 - 10.00 Allgemein Orthopädie CorpoMedic Hauptstr. 137, 76297 Stutensee-Bl
Donnerstag 10.15 - 11.00 Allgemein Orthopädie CorpoMedic Hauptstr. 137, 76297 Stutensee-Bl

Kurszeiten in Oberhausen-Rheinhausen

Wochentag Uhrzeit Kursbezeichnung Trainingsstätte Adresse Information
Montag 10.00 - 10.45 Allgemein Orthopädie Foyer der Schulsporthalle Am Schwarzen Weg 1, 68794 Oberhausen
Montag 17.00 - 17.45 "Elemente aus Pilates" Foyer der Schulsporthalle Am Schwarzen Weg 1, 68794 Oberhausen
Montag 18.15 - 19.00 "Elemente aus Pilates" Foyer der Schulsporthalle Am Schwarzen Weg 1, 68794 Oberhausen
Mittwoch 15.00 - 15.45 Allgemein Orthopädie Foyer der Schulsporthalle Am Schwarzen Weg 1, 68794 Oberhausen


Allgemeine Informationen für Patienten


Was ist Rehasport?
Rehabilitationssport, kurz Rehasport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe. Ein speziell ausgebildeter Übungsleiter leitet die Gruppe von maximal 15 Teilnehmern fachlich an. Die Übungsstunde dauert 45 Minuten und beinhaltet Gymnastikübungen mit Kleingeräten.
Für wen ist Rehasport geeignet?
Die meisten Rehasportangebote gibt es für Menschen mit orthopädischen Problemen am Stütz- und Bewegungsapparat. Dies können beispielsweise Rücken-, Schulter-, Knie-, Hüft- oder Gelenkschmerzen sein. Rehasport kann eingesetzt werden als Fortsetzung einer ambulanten oder stationären Rehabilitation. Er kann auch für spezielle neurologische Krankheitsbilder, wie z. B. Parkinson oder Multiple Sklerose, verschrieben werden. Für Menschen mit Herz- oder Lungenkrankheit gibt es bei manchen Anbietern speziell betreute Gruppen. Auch Wassersportgruppen sind bei manchen Anbietern zu finden. Die Teilnahme ist unabhängig vom Alter des Patienten. Voraussetzung ist die Verordnung des Arztes über das Formular 56.
Ziel des Rehasports
Ziel ist, die eigene Verantwortlichkeit für die Gesundheit der Teilnehmer zu stärken sowie die vorhandenen Fähigkeiten zu verbessern und zu nutzen. Der Rehasport wird auf die individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt.
Das gemeinsame Trainieren in der Gruppe hat auch sogenannte psychosoziale Ziele - die Teilnehmer nehmen durch den Sport an der Gesellschaft teil.
Altersmobilität, Sturzprophylaxe, Erhalten und Verbessern der Mobilität im Alltag, Stärkung der Muskulatur, Erlernen oder Erhalten von Körperwahrnehmung und Körpergefühl, Erlernen korrekter Übungsausführungen und Erlernen von Übungsalternativen sind ein Teil der Ziele, die an die Teilnehmer weitergegeben werden.
Wo finde ich Rehasportangebote?
Rehabilitationssport findet oftmals in Therapiepraxen, Sporthallen oder in Fitnessstudios statt. Über Ihre Arztpraxis oder über Google können Sie die Rehasportanbieter in Ihrer Nähe finden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Der Rehasport wird von der Krankenkasse als ergänzende Leistung übernommen. Dazu reichen Sie die Verordnung Formular 56 bei Ihrem Kostenträger (i. d. Regel ist das Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse) zur Bewilligung ein.
Wie oft bekommt man eine Folgeverordnung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (nach § 40 SGB V) genehmigt die Dauer des Rehabilitationssports danach, wie diese im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Der Arzt kann eine Folgeverordnung ausstellen, falls eine Erkrankung weiter andauert und unterschiedliche Schmerzen verursacht. Auch wenn der Patient (noch) nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig durchzuführen oder wenn er die Gruppe als Motivation braucht, gilt das als medizinische Notwendigkeit, und als Grund für eine Folgeverordnung. Über die Bewilligung entscheidet aber letztendlichim Einzelfall immer die Krankenkasse.
Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme?
Bei Ablehnung der Kostenübernahme sollte überprüft werden, ob alle wichtigen Punkte auf dem Formular 56 ausreichend dargelegt wurden. Ein Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn im Einzelfall das Funktionsdefizit nachgewiesen werden kann, die soziale Komponente für den Teilnehmer erforderlich ist, eine fachkundige Trainingsanleitung notwendig ist oder eine selbständige Durchführung der Übungen (noch) nicht möglich ist.
Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining?
Rehasport arbeitet mit den Mitteln des Sports. Er fördert z.B. Kraft, Koordination und Ausdauer. Funktionstraining wird nur gegen rheumatische Erkrankungen verordnet. Hier wird mit den Mitteln der Ergotherapie bzw. Krankengymnastik gearbeitet.
Was gilt für Privatversicherte?
Als Privatpatient brauchen Sie auch eine ärztliche Verordnung. Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen. Je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für den Rehasport. Als Privatpatient erhalten Sie eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Wann muss mit Rehasport begonnen werden?
Damit Ihre Rehasportverordnung nicht die Gültigkeit verliert, muss nach spätestens 6 Monaten mit der Rehasportmaßnahme begonnen werden.
Wie lange ist die Verordnung gültig?
Eine Verordnung über die Krankenkasse ist in der Regel 18 Monate gültig und beinhaltet in der Regel 50 Übungseinheiten. 120 Übungseinheiten für 36 Monate können bei speziellen chronischen oder neurologischen Krankheitsbildern verordnet werden.
Was ist bei einer Verordnung über den Rentenversicherer zu beachten?
Nach einer Rehabilitationsmaßnahme wird oft eine Rehasportverordnung über den Rentenversicherer ausgestellt. Diese Maßnahme muss nach spätestens 3 Monaten begonnen werden. Die Leistung ist 6 Monate gültig. Im Anschluss kann oft eine Verordnung über den Arzt mit Genehmigung der Krankenkasse erfolgen.
Kann der Rehasport unterbrochen oder abgebrochen werden?
Unterbrechungszeiträume aufgrund von Urlaub, Arztbesuchen, Krankheit, Schließzeiten, etc. sind in den Bewilligungszeitraum von 18 Monaten eingerechnet. Bei langer Krankheit empfiehlt es sich, ein Attest des Arztes bei der Krankenkasse einzureichen, damit der Leistungsanspruch weiterhin bestehen bleibt. Aufgrund der Covid-Situation wurden bereits Fristverlängerungen durch die Krankenkassen eingeräumt. Sie können den Rehasport jederzeit beenden. Bitte informieren Sie in diesem Fall aber sowohl den Anbieter als auch Ihre Krankenkasse.
Kann ich den Rehasport-Anbieter wechseln?
Ein Wechsel der Einrichtung kann jederzeit erfolgen. Dazu benötigen Rehasportler eine Kopie der Verordnung sowie eine Bestätigung über die bereits abgerechneten Einheiten. Die originalen Dokumente bleiben bei der Abrechnungsstelle.
Bin ich während des Rehasports versichert?
Die Sportversicherung unseres Vereins umfasst eine Unfall- sowie Haftpflichtversicherung. Sollte es während Ihrer Rehasport-Einheit zu einem Sach- oder Personenschaden kommen, melden Sie dies bitte umgehend (innerhalb von 24 Stunden) an uns. Wir leiten die Schadensmeldung dann entsprechend an den Versicherungsträger weiter.


Patient geht zum Arzt Arzt verordnet Rehasport Krankenkasse genehmigt Teilnahme am Rehasport




Unsere Informationen für Patienten


Wo finden unsere Kurse statt?
Unsere Kurse finden in Stutensee und Oberhausen-Rheinhausen statt. Die Adresse der jeweiligen Räumlichkeit finden Sie unter den Kurszeiten.
Was muss ich mitbringen?
Bitte in bequemer Kleidung kommen, ein Paar Turnschuhe für die Halle oder auch gerne rutschfeste Socken, ein Handtuch und etwas zu trinken mitbringen. Für die Kurse in Oberhausen bitte eine Matte mitbringen.
Wo sind wir gelistet?
Wir sind Standortpartner und Kooperationspartner von RehaVitalisPlus e. V., Düsseldorf. Bei den Trägern sind wir als anerkannter Rehabilitationssport-Anbieter mit dem Institutionskennzeichen 660910125 gelistet.
Ist Rehasport auch ohne Verordnung möglich?
Bei uns kann der Rehasport auch ohne Verordnung als Selbstzahler mit einem monatlichen Beitrag besucht werden. Wer als Selbstzahler teilnehmen möchte, kann sich eine Verordnung von seinem Arzt ausstellen lassen und ohne Genehmigung der Krankenkasse trainieren.
Welche Kurse werden angeboten?
Unsere Kurse in Stutensee und Oberhausen-Rheinhausen werden entsprechend der körperlichen Voraussetzungen für allgemeine orthopädische Beschwerdebilder gestaltet oder sind auch thematisiert:
-Rehasport Allgemein Orthopädie
Die Übungen werden entsprechend der körperlichen Voraussetzungen im Stehen, im Sitzen und auf dem Boden ausgeführt. Es ist auch mit körperlichen Einschränkungen und Unsicherheiten eine Teilnahme am Kurs möglich.
-Rehasport "Elemente aus Pilates"
In diesem Kurs erleben Sie ein Ganzkörpertraining besonderer Art. Ausgerichtet auf eine Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur und aller Muskeln, die im Zentrum des Rumpfes in der Tiefe liegen, führen Sie alle Bewegungen langsam und fließend aus. Sie lernen, sich in der Bewegung auf Ihren Körper zu konzentrieren. Gleichzeitig finden Sie durch bewusste Atmung Ihre innere Ruhe. Dehnungs- und Stabilisationsübungen sorgen für eine gesunde Körperhaltung. All dies steht im Einklang mit der Verbesserung Ihrer allgemeinen Kondition. Der Erfinder Joseph Hubert Pilates betrachtete in jeder Übung die Zentrierung des Körpers als entscheidenden Aspekt.
-Rehasport „Mobility und Faszientraining“
In diesem Rehasportkurs wirken wir den überhöhten faszialen und muskulären Verspannungen entgegen, welche oft die Ursache von Schmerzen sind.Es gibt viele Bewegungsflows und Routineübungen für den Alltag. Durch die spezielle Form der Muskeldehnung, -kräftigung und -ansteuerung sind die Übungen sehr intensiv und effektiv. Wir wenden die Faszien-Rollmassage mit Ball und Rolle an, mit der die Bewegungsstruktur des Körpers von Kopf bis Fuß verbessert und eine langfristige Schmerzbefreiung unterstützt wird. Mit den Mobility-Übungen erarbeiten wir mit kontrollierter Kraft ein wichtiges Fitnessattribut. Unter anderem wenden wir auch die Engpassdehnübungen nach der Methode von Liebscher & Bracht an.


Wichtige Informationen für Ärzte


Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden, der eine Kassenzulassung besitzt. Die Verordnung nach §64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.
Wie muss das Formular 56 vom Arzt ausgefüllt werden?
Bitte nehmen Sie die Kopie der Verordnung KV56 mit Vorder- und Rückseite als Vorlage und füllen Sie alle gelb unterlegten Felder mit den entsprechenden Angaben aus.
-Verordnungsrelevante Diagnosen sind z. B.: HWS-LWS-Syndrom, Lumbal-Syndrom, rheumatoide Arthritis, Kniegelenk-Protese, Spinalkanalstenose, Fibromyalgie, Osteoporose, Fußfraktur, Kyphose, ISG-Syndrom, Hüft TEP, Arthrose, Bandscheibenvorfall, Adipositas, Morbus Bechterew, Inkontinenz, muskuläre Dysbalancen, Osteopenie, Hypertonie, Skoliose, Impingement-Syndrom, Schleimbeutelentzündungen, Belastungsschmerz, etc….
-Schädigungen der Körperfunktionen sind z. B.: Bewegungseinschränkung, Überlastung des Skeletts, Paraparese, Schmerzen, Muskelverhärtung, Antriebsminderung, Funktionsstörung der Gelenke, Degenerative Veränderungen, Muskelschwäche, Einschränkungen im Alltag, Erschöpfung, Verspannungen, etc...
-Ziele des Rehasports sind z. B.: Erhalten oder Verbessern von organischen oder motorischen Körperfunktionen, Verbesserung des Herz-Kreislaufsystems, der Lungenfunktion, des Stoffwechsels, der Koordination, der Feinmotorik, der Muskelkraft, Schmerzreduktion, Verbesserung oder Erhaltung der Beweglichkeit, Stabilisation, Stärkung des Beckenbodens, Erhalten von Altersmobilität oder Altersaktivität,etc.…
-Als empfohlene Rehabilitationsart eignet sich am besten Gymnastik.
-In der Regel werden 50 Übungseinheiten verordnet. 120 Übungseinheiten können bei den im Formular 56 angegebenen speziellen Krankheitsbildern verordnet werden.
-Die Anzahl wöchentlicher Übungsveranstaltungen ist eine Empfehlung aus Sicht des Arztes. Zwei Übungseinheiten sind eine Option, die gerne für die Motivation angegeben werden darf, den Teilnehmer aber nicht verpflichtet.
-Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes werden benötigt.
Was ist bei einer Folgeverordnung zu beachten?
Bitte nehmen Sie die Kopie der Verordnung KV56 mit Vorder- und Rückseite als Vorlage und füllen Sie alle gelb unterlegten Felder mit den entsprechenden Angaben aus.Füllen Sie auch die grün gekennzeichneten Felder aus und beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Informationen:
-Sollte eine Erkrankung weiter andauern und unterschiedliche Schmerzen verursachen, ist es erforderlich, den Rehabilitationssport fortzuführen. Bei den verordnungsrelevanten Diagnosen muss in diesem Fall das Auftreten einer anderen oder weiteren Funktionsstörung für die Krankenkasse hervorgehoben werden.
-Bei Folgeverordnungen muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese ist gegeben, wenn der Teilnehmer z. B. die Gruppe zum Trainieren braucht oder auch wenn fachkundige Trainingsanleitung notwendig ist, um bei Schmerzen Übungsalternativen aufzuzeigen oder um das Einüben fehlerhafter Bewegungsabläufe zu verhindern. Diese Begründung muss bei einer Folgeverordnung unbedingt in der grün unterlegten letzten Spalte auf Seite 1 der Verordnung vermerkt werden.

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